Donnerstag, 20. Dezember 2012
Montag, 17. Dezember 2012
Dienstag, 11. Dezember 2012
Montag, 10. Dezember 2012
Freitag, 7. Dezember 2012
Donnerstag, 6. Dezember 2012
Mittwoch, 5. Dezember 2012
Mittwoch, 28. November 2012
Dienstag, 27. November 2012
Montag, 26. November 2012
Sonntag, 25. November 2012
Donnerstag, 15. November 2012
Mittwoch, 14. November 2012
Mittwoch, 7. November 2012
Dienstag, 6. November 2012
Montag, 5. November 2012
Donnerstag, 1. November 2012
Dienstag, 30. Oktober 2012
Donnerstag, 25. Oktober 2012
Dienstag, 23. Oktober 2012
Mittwoch, 17. Oktober 2012
Dienstag, 16. Oktober 2012
Sonntag, 14. Oktober 2012
Donnerstag, 11. Oktober 2012
Dienstag, 9. Oktober 2012
Freitag, 5. Oktober 2012
Donnerstag, 4. Oktober 2012
Dienstag, 2. Oktober 2012
Montag, 1. Oktober 2012
Freitag, 28. September 2012
Mittwoch, 26. September 2012
Wo nichts versäumt ist, braucht man auch keine Wiedereinsetzung - JURION Strafrecht Blog
Wo nichts versäumt ist, braucht man auch keine Wiedereinsetzung - JURION Strafrecht Blog
Wird an mehrere Beteiligte zusgestellt, so gilt die Frist mit der Zustellung an den letzten Beteiligten.....
Wird an mehrere Beteiligte zusgestellt, so gilt die Frist mit der Zustellung an den letzten Beteiligten.....
Dienstag, 25. September 2012
Montag, 24. September 2012
Freitag, 21. September 2012
Donnerstag, 20. September 2012
Mittwoch, 19. September 2012
Dienstag, 18. September 2012
Montag, 17. September 2012
Freitag, 14. September 2012
Mittwoch, 12. September 2012
Dienstag, 11. September 2012
Montag, 10. September 2012
Donnerstag, 6. September 2012
Mittwoch, 5. September 2012
Dienstag, 4. September 2012
Montag, 3. September 2012
Freitag, 31. August 2012
Donnerstag, 30. August 2012
Mittwoch, 29. August 2012
Dienstag, 28. August 2012
Donnerstag, 23. August 2012
Mittwoch, 22. August 2012
Montag, 20. August 2012
Sonntag, 19. August 2012
Freitag, 17. August 2012
Donnerstag, 16. August 2012
Mittwoch, 15. August 2012
Dienstag, 14. August 2012
Montag, 13. August 2012
Freitag, 10. August 2012
Mittwoch, 8. August 2012
Dienstag, 7. August 2012
Sonntag, 5. August 2012
Freitag, 3. August 2012
Donnerstag, 2. August 2012
Mittwoch, 1. August 2012
Dienstag, 31. Juli 2012
Montag, 30. Juli 2012
Sonntag, 29. Juli 2012
Samstag, 14. Juli 2012
Freitag, 13. Juli 2012
Montag, 9. Juli 2012
Samstag, 7. Juli 2012
Freitag, 6. Juli 2012
Donnerstag, 5. Juli 2012
Mittwoch, 4. Juli 2012
Dienstag, 3. Juli 2012
Montag, 2. Juli 2012
Freitag, 29. Juni 2012
Donnerstag, 28. Juni 2012
Mittwoch, 27. Juni 2012
Freitag, 22. Juni 2012
Donnerstag, 21. Juni 2012
Montag, 18. Juni 2012
Freitag, 15. Juni 2012
Mittwoch, 13. Juni 2012
Freitag, 8. Juni 2012
Donnerstag, 7. Juni 2012
Mittwoch, 6. Juni 2012
Dienstag, 5. Juni 2012
Donnerstag, 31. Mai 2012
Mittwoch, 30. Mai 2012
Dienstag, 29. Mai 2012
Donnerstag, 24. Mai 2012
Mittwoch, 23. Mai 2012
Montag, 21. Mai 2012
Dienstag, 15. Mai 2012
Montag, 14. Mai 2012
Freitag, 11. Mai 2012
Donnerstag, 10. Mai 2012
Mittwoch, 9. Mai 2012
Dienstag, 8. Mai 2012
Anforderungen an die Fähigkeit eines alkoholisierten Verkehrsteilnehmers zur Einwilligung in eine Blutentnahme, 81a StPO
OLG JENA vom 6.10.2011, | 1 SS 82/11 | ||
Von einer wirksamen Einwilligung ist bei einer freiwilligen, ernst- lichen und in Kenntnis der Sachlage und des Weigerungsrechts erteil- ten ausdrücklichen Zustimmung des Beschuldigten auszugehen. Dies er- fordert, dass der Beschuldigte - auch ohne geschäftsfähig sein zu müssen - Sinn und Tragweite der Einwilligung erfasst. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Beschuldigte die strafrechtlichen Folgen einer Blutalkoholmessung überblickt, sondern, ob er den mit der Blutentnahme verbundenen körperlichen Eingriff und dessen Risiken erfasst. (Aus den Gründen: ...Der mit der Blutentnahme verbundene Eingriff in die körperliche Unversehrtheit betrifft ein für den An- geklagten disponibles Recht, weshalb es gem. § 81 a Abs.1 S.2 StPO bei einer ausdrücklich und eindeutig vom Angeklagten erklärten Ein- willigung in die Blutentnahme keiner richterlichen Anordnung der Massnahme bedarf. Auch der Arzt bestätigte dem Polizeibeamten noch- mals, dass der Angeklagte orientiert sei...).Fundstellen | |||
ADAJUR-ARCHIV BA,2012 44 |
Montag, 7. Mai 2012
Freitag, 4. Mai 2012
Donnerstag, 3. Mai 2012
Mittwoch, 2. Mai 2012
Dienstag, 1. Mai 2012
Freitag, 27. April 2012
Donnerstag, 26. April 2012
Dienstag, 24. April 2012
Montag, 23. April 2012
Freitag, 20. April 2012
Donnerstag, 19. April 2012
Mittwoch, 18. April 2012
Dienstag, 17. April 2012
Montag, 16. April 2012
Freitag, 13. April 2012
Donnerstag, 12. April 2012
Mittwoch, 11. April 2012
Dienstag, 10. April 2012
Donnerstag, 5. April 2012
Mittwoch, 4. April 2012
Dienstag, 3. April 2012
Freitag, 30. März 2012
Donnerstag, 29. März 2012
Mittwoch, 28. März 2012
Dienstag, 27. März 2012
Zulässigkeit der Einsichtnahme in eine Bedienungsanleitung eines Messgerätes mittels Zusendung einer Kopie als PDF-Datei
AG HEIDELBERG vom 31.10.2011, 3 OWI 510 JS 22198/11
Dem Verteidiger ist auf Antrag Einsichtnahme in die Bedienungsan-
leitung eines Geschwindigkeitsmessgerätes zu gewähren, damit eine
umfassende Vorbereitung auf die Verhandlung stattfinden kann. Dabei
ist es zulässig, die Bedienungsanleitung als PDF-Datei zu versenden,
da durch die Kopie der Unterlagen, die einen technischen Zusammen-
hang wiedergeben, nicht gegen das Urheberrecht verstossen wird.
(Aus den Gründen: ...Die Übersendung einer Kopie ist notwendig, um
den ggf. als Zeugen zu ladenden Messbeamten sachgerecht zur ord-
nungsgemässen Durchführung der Messung befragen zu können. Der
Übersendung einer Kopie der Bedienungsanleitung steht das Urheber-
recht nicht entgegen. Die Bedienungsanleitung für ein Geschwindig-
keitsmessgerät beschreibt lediglich technische Zusammenhänge auf
eine handwerklich definierbare Weise und ist deshalb keine eigen-
ständige geistige Schöpfung des Autors. Auch unter dem Gesichts-
punkt der Zumutbarkeit kann die Einsicht nicht versagt werden...).
Donnerstag, 22. März 2012
Vorsatz bei deutlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwin- digkeit um mehr als 45% - Wahrnehmbarkeit von Verkehrszeichen
OLG CELLE vom 9.08.2011, 322 SSBS 245/11
1.Im Falle einer deutlichen Überschreitung der zulässigen Höchstge-
schwindigkeit (hier: mehr als 45%) kann von einer vorsätzlichen
Tatbegehung ausgegangen werden. Dies gilt auch dann, wenn das Fahr-
zeug eine grosse Limousine mit einem hochvolumigen Triebwerk ist,
da der Eindruck während der Fahrt nicht nur von den Fahrgeräuschen,
sondern auch durch den Eindruck der Aussenwelt während der Fahrt
beeinflusst wird. 2.Werden Verkehrszeichen sichtbar und den Vor-
schriften entsprechend aufgestellt, kann mit einer Erkennbarkeit
durch die Verkehrsteilnehmer gerechnet werden. (Aus den Gründen:
...Nach den Feststellungen des angefochtenen Urteils hat der Be-
troffene die Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h um 56 km/h und
damit um mehr als 45% überschritten. Danach bleibt für die Annahme,
er habe die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht wahrgenommen, kein
Raum. Es ist deshalb von vorsätzlichem Handeln auszugehen...).
Fundstellen
NZV,2011 618
Nichtigkeit eines Verkehrszeichens zur Geschwindigkeitsbegrenzung ohne vorherige verkehrsrechtliche Anordnung
AG GRIMMA vom 28.07.2010, 009 OWI 166 JS 16043/10
Ergeben sich ernsthafte Zweifel an der verkehrsrechtlichen Anord-
nung eines die Geschwindigkeit begrenzenden Verkehrszeichens, ist
nach der im Straf- und Bussgeldrecht geltenden Beweisregel im Zwei-
fel für den Betroffenen davon auszugehen, dass eine solche ver-
kehrsrechtliche Anordnung nicht vorliegt. Da eine Verurteilung des
Betroffenen wegen der ihm vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschrei-
tung in einem rechtsstaatlich akzeptablen Verfahren nicht zu erwar-
ten ist, erscheint die Einstellung nach § 47 Abs.2 OWiG mit den
Kostenfolgen nach § 467 Abs.1 und Abs.4 StPO angemessen. (Aus den
Gründen: ...Ein Verkehrszeichen, das nicht auf Anordnung der zu-
ständigen Strassenverkehrsbehörde aufgestellt worden ist, ist nich-
tig oder sogar ein Nichtverwaltungsakt und braucht nicht beachtet
zu werden. Ob eine solche verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt,
braucht daher nur überprüft zu werden, wenn sich dies aufdrängt
oder naheliegt...).
Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV
Mittwoch, 21. März 2012
Montag, 19. März 2012
Donnerstag, 15. März 2012
Mittwoch, 14. März 2012
Freitag, 9. März 2012
Donnerstag, 8. März 2012
Kostentragung des Betroffenen trotz Freispruch bei Mitteilung der Entsprechenden Tatsachen erst in der Hauptverhandlung
LG BERLIN vom 16.09.2011, 530 QS 102/11
Ein Betroffener hat die notwendigen Auslagen auch für den Fall sei-
nes Freispuchs im Bussgeldverfahren zu tragen, wenn die Entstehung
der Auslagen durch die rechtzeitige Mitteilung, dass er nicht der
Fahrer des Pkw war, mit dem der Rotlichtverstoss begangen wurde,
hätten vermieden werden können. (Aus den Gründen: ...Die Vorausset-
zungen des § 109 a II OWiG, durch den die Grundregel des § 467 I
StPO, wonach die notwendigen Auslagen des Freigesprochenen der
Staatskasse aufzuerlegen sind, in Bussgeldverfahren modifiziert
wird, liegen vor. Der Betroffene hat erst in der Hauptverhandlung
angegeben, dass er nicht als Fahrer des Fahrzeugs, mit dem der Rot-
lichtverstoss begangen wurde, in Betracht komme, da er sich an dem
Tag ganztägig im Büro aufgehalten habe, und dass etwa 15 Mitarbei-
ter des Unternehmens befugt seien, sich an der firmeneigenen Rezep-
tion die Schlüssel für das Tatfahrzeug geben zu lassen und dieses
zu nutzen...).
Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV
Mittwoch, 7. März 2012
Dienstag, 6. März 2012
Montag, 5. März 2012
Sonntag, 4. März 2012
Mittwoch, 29. Februar 2012
Dienstag, 28. Februar 2012
Freitag, 24. Februar 2012
Donnerstag, 23. Februar 2012
Mittwoch, 22. Februar 2012
Dienstag, 21. Februar 2012
Montag, 20. Februar 2012
Samstag, 18. Februar 2012
Freitag, 17. Februar 2012
Dienstag, 14. Februar 2012
Montag, 13. Februar 2012
Sonntag, 12. Februar 2012
Freitag, 10. Februar 2012
Donnerstag, 9. Februar 2012
Mittwoch, 8. Februar 2012
Dienstag, 7. Februar 2012
Montag, 6. Februar 2012
Sonntag, 5. Februar 2012
§ 81a StPO - Pflicht des Polizeibeamten zur Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung bei Kontrolle und Blutentnahme zur Mittagszeit
OLG FRANKFURT AM MAIN vom 29.07.2011, 2 SS OWI 887/10
1.Die Frage, ob ein Verstoss gegen Beweiserhebungsvorschriften ein
Beweisverwertungsverbot nach sich zieht, ist jeweils nach den Um-
ständen des Einzelfalles, insb. nach der Art des Verbots und dem
Gewicht des Verstosses unter Abwägung der widerstreitenden Interes-
sen zu entscheiden. 2.An einem Werktag zur Mittagszeit ist i.d.R.
ein Ermittlungsrichter zu erreichen, so dass ein Polizist gehalten
ist, vor einer selbständigen Anordnung einer Blutentnahme, zumin-
dest telefonisch eine richterliche Entscheidung herbeizuführen.
(Aus den Gründen: ...Zwar war hier ein Beweiserhebungsverbot gege-
ben. Der Betroffene war an einem Werktag gegen 13.36 Uhr angehalten
worden, also zu einem Zeitpunkt, zu dem unter normalen Umständen
ein Ermittlungsrichter zu erreichen ist. Ein Beweisverwertungsver-
bot stellt eine Ausnahme dar, die nur nach ausdrücklicher gesetzli-
cher Vorschrift oder aus übergeordneten Gründen im Einzelfall anzu-
erkennen ist...). (s.a. gl. Entsch. u.a. Az. = Dok.Nr. 94351).
Fundstellen
BA,2011 360
Freitag, 3. Februar 2012
Donnerstag, 2. Februar 2012
Mittwoch, 1. Februar 2012
Montag, 30. Januar 2012
Freitag, 27. Januar 2012
Donnerstag, 26. Januar 2012
Dienstag, 24. Januar 2012
Montag, 23. Januar 2012
Anforderungen an die Qualität eines Messfotos zur Fahreridentifizierung
OLG BAMBERG vom 14.01.2011, 3 SS OWI 2062/10
Verjährungsunterbrechung und Anforderungen an die Qualität eines
Messfotos zur Fahreridentifizierung
1.Durch die gerichtliche Anordnung der Übersendung eines anthropo-
logischen Sachverständigengutachtens zur Klärung der Fahrereigen-
schaft des Betroffenen an den Verteidiger zur Stellungnahme wird
die Verfolgungsverjährung der Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 33
Abs.1 S.1 Nr.2 OWiG unterbrochen. 2.Zur Qualität eines zur Identi-
fizierung geeigneten Lichtbildes. (Aus den Gründen: ...Das Rechts-
beschwerdegericht kann und darf daher aus eigener Anschauung beur-
teilen, ob das Messfoto als Grundlage einer Identifizierung taug-
lich ist oder eine so schlechte Qualität aufweist, dass eine Iden-
tifizierung allein anhand des Bildes nicht möglich ist. Das Licht-
bild, auf das in den Urteilsgründen Bezug genommen wurde, ist auf-
grund seiner groben Körnung und der Verdeckung der Augenpartie
durch eine Sonnenbrille zu Identifizierungszwecken nur eingeschränkt
geeignet. Denn die Sachverständige konnte die Betroffene als Fahre-
rin nicht verifizieren, aber auch nicht ausschliessen...).
Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV
Donnerstag, 19. Januar 2012
Dienstag, 17. Januar 2012
Donnerstag, 12. Januar 2012
Dienstag, 10. Januar 2012
Freitag, 6. Januar 2012
Mittwoch, 4. Januar 2012
Dienstag, 3. Januar 2012
Montag, 2. Januar 2012
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