Montag, 24. August 2015

Verhalten im Falle einer Festnahme

Lassen Sie sich, soweit vorhanden, den richterlichen Haftbefehl aushändigen.
Äußern Sie sich nicht zu den gegen Sie erhobenen Tatvorwürfen.
Nennen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre Anschrift.
Benachrichtigen Sie Ihren Anwalt unverzüglich von der Festnahme. Bestehen Sie auf ein Telefonat.

0 33 78 / 87 00 30

Erreichen Sie mein Büro, nennen Sie bitte in jedem Fall die folgenden Daten :

Ihren Namen
Ihr Geburtsdatum,
Ihren Aufenthaltsort,

die Telefonnummer und den Namen des zuständigen Polizeibeamten und/oder der Diensstelle sowie alle Ihnen bekannten Aktenzeichen (Haftbefehl, Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, polizeiliche Ermittlungen).




Rechtsanwalt Frank Theumer | Strafverteidiger (bundesweit) in Ludwigsfelde und Großbeeren | 24. Aug 2015






Der Kampfsportler, der mit einem Fäustel zuschlägt… – Burhoff online Blog

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