Montag, 20. Januar 2014

Kein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung – Halterin war nicht die Fahrerin

Mit etwas über 100 km/h wurde eine Frau geblitzt. Erlaubt waren in dem Bereich jedoch lediglich 70 km/h. Die Halterin des Fahrzeuges erhielt einen Bußgeldbescheid aufgrund dieser Ordnungswidrigkeit. Sie sei jedoch am Tattag gar nicht am Steuer ihres Fahrzeuges gewesen, gab die Halterin in ihrem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid an. Deswegen kam die Sache zum Amtsgericht. Ich erklärte gleich zum Beginn der Verhandlung nochmals, dass die Beschuldigte nicht die Fahrerin gewesen sein kann. Auf die Nachfrage des Vorsitzenden, ob man denn wissen würde, wer gefahren sei, teilte ich mit, dass meine Mandantin dies zwar ganz genau wisse, jedoch in diesem Fall von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache müsse. Ein Blick auf das „Beweis“-Foto bestätigte dem Richter, dass die Beschuldigte nicht die Fahrerin sein konnte, denn ganz offensichtlich war der Fahrzeugführer ein Mann. Der Freispruch (auf Kosten der Staatskasse) war dann reine Formsache. (Dass man hier – mit relativ wenig Phantasie - hätte ahnen können, wer der „Böse“ war, hilft dem Ordnungsamt nun auch nicht mehr, denn für den Fahrzeugführer ist inzwischen Verjährung eingetreten. In diesem Fall trat die Verjährung bereits 3 Monate nach der Tat ein.) Geschrieben von Rechtsanwalt & Strafverteidiger Frank Theumer am 20.01.14

Klassiker I: Die Vollendung des Einbruchdiebstahls - JURION Strafrecht Blog

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