Donnerstag, 15. Juni 2017

Ladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei erhalten ?



Anbahnungsgespräch

Die erste Kontaktaufnahme ist immer kostenlos. Sie schildern mir ganz kurz Ihre Rolle im Verfahren (Beschuldigter, Geschädigter, Zeuge, Angehöriger), den Tatvorwurf und - soweit Sie es wissen - den Verfahrensstand. Dies kann telefonisch, per Email oder manchmal auch via whatsapp erfolgen. Ich prüfe dann, ob ich Ihre Angelegenheit übernehmen kann/will und vereinbare einen Termin zur Erstberatung, notfalls empfehle Ihnen einen anderen Kollegen. Auch dieses Anbahnungsgespräch unterliegt selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht, selbst wenn später keine Mandatsübernahme erfolgen sollte.

Falls wir uns auf eine Mandatsübernahme durch mich einigen können, würde ich zunächst Akteneinsicht in die polizeiliche / staatsanwaltliche Ermittlungsakte nehmen, die ich dann für 3 Tage zur Einsicht erhalte. Diese Akte(n) lasse ich kopieren oder einscannen und schließlich informiere ich Sie. Danach treffen wir uns dann zur ersten Besprechung, bei der ich Sie über den Akteninhalt informiere, Sie mir Ihre Sicht der Dinge schildern und wir dann gemeinsam (realistische) Verteidigungsziele festlegen und die Kosten (die Gerichtskosten, mein Honorar, weitere Kosten zB Gutachterkosten) besprechen. Für diese 2. Phase verständigen wir uns über ein Pauschalhonorar, dass in der Regel bei 250 € liegt. Darin enthalten sind die Kosten der Akteneinsicht, Kopierkosten und diese erste Beratung.

Alle möglichen weiteren Kosten und nicht zuletzt auch Chancen / Aussichten / Gefahren besprechen wir in dieser 2. Phase und dann entscheiden wir gemeinsam ob (und ggf. wie) wir weiter vorgehen.

Frank Theumer
(Strafverteidiger)