Dienstag, 7. März 2017

Umsatzsteuer-Nachschau

Die meisten Selbstständigen und Freiberufler haben Angst vor einer Betriebsprüfung. Bei der sog. Umsatzsteuer-Nachschau ist diese Angst durchaus berechtigt, denn sie ist entgegen der harmlosen Bezeichnung wohl die unangenehmste Form der Prüfung durch das Finanzamt. Bei der Umsatzsteuer-Nachschau dürfen die Prüfer nämlich ohne vorherige Ankündigung während der Geschäfts- und Arbeitszeit Ihre Grundstücke und Gebäude betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Erhebung der Umsatzsteuer erheblich sein könnten.


Der Anwalt des Vertrauens sollte telefonisch erreichbar sein (und am besten man fragt nach der Notfall-Handy-Nummer) und im besten Fall, seiner Mandanschaft vor Ort beistehen.




Mittwoch, 1. März 2017

Wie ist ein Fahrtenbuch nach Fahrtenbuchauflage führen?


Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch für PKW und/oder Motorrad muss für jede Fahrt folgende Punkte beinhalten:
  • Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers
  • Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns
  • Datum und Uhrzeit des Fahrtendes
  • Unterschrift


Der vorgeschriebene Inhalt des Fahrtenbuchs ergibt sich aus § 31a II StVZO:

"2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt
1.  vor deren Beginn
a)  Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
b)  amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
c)  Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und
2.  nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.
(3) Der Fahrzeughalter hat
a)  der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle
oder
b)  sonst zuständigen Personen
das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muß, aufzubewahren."
Verstöße gegen eine Fahrtenbuchauflage stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße geahndet werden.


Hinweise:

  1. Vorgefertigte Muster zum Fahrtenbuch sind im Schreibwarenladen erhältlich.
  2. Das Farhrtenbuch muss aber während der Fahrt nicht mitgeführt werden.
  3. Der Verlußt kann weitere Kosten verursachen (ca 100 €)



Merkt das denn keiner?, oder: Wenn das Urteil nicht unterschrieben ist…. – Burhoff online Blog

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