Montag, 23. Januar 2012
Anforderungen an die Qualität eines Messfotos zur Fahreridentifizierung
OLG BAMBERG vom 14.01.2011, 3 SS OWI 2062/10
Verjährungsunterbrechung und Anforderungen an die Qualität eines
Messfotos zur Fahreridentifizierung
1.Durch die gerichtliche Anordnung der Übersendung eines anthropo-
logischen Sachverständigengutachtens zur Klärung der Fahrereigen-
schaft des Betroffenen an den Verteidiger zur Stellungnahme wird
die Verfolgungsverjährung der Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 33
Abs.1 S.1 Nr.2 OWiG unterbrochen. 2.Zur Qualität eines zur Identi-
fizierung geeigneten Lichtbildes. (Aus den Gründen: ...Das Rechts-
beschwerdegericht kann und darf daher aus eigener Anschauung beur-
teilen, ob das Messfoto als Grundlage einer Identifizierung taug-
lich ist oder eine so schlechte Qualität aufweist, dass eine Iden-
tifizierung allein anhand des Bildes nicht möglich ist. Das Licht-
bild, auf das in den Urteilsgründen Bezug genommen wurde, ist auf-
grund seiner groben Körnung und der Verdeckung der Augenpartie
durch eine Sonnenbrille zu Identifizierungszwecken nur eingeschränkt
geeignet. Denn die Sachverständige konnte die Betroffene als Fahre-
rin nicht verifizieren, aber auch nicht ausschliessen...).
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