Dienstag, 26. Juli 2011

Watschen für die Strafkammer und den Verteidiger – 5. Strafsenat des BGH macht seinem Unmut Luft | Heymanns Strafrecht Online Blog

Watschen für die Strafkammer und den Verteidiger – 5. Strafsenat des BGH macht seinem Unmut Luft | Heymanns Strafrecht Online Blog

BGH: Inhalt der Verständigung/Absprache muss nicht ins Protokoll; aber: Vorsicht – Verfahrensrüge gewünscht | Heymanns Strafrecht Online Blog

BGH: Inhalt der Verständigung/Absprache muss nicht ins Protokoll; aber: Vorsicht – Verfahrensrüge gewünscht | Heymanns Strafrecht Online Blog

BGH: Inhalt der Verständigung/Absprache muss nicht ins Protokoll; aber: Vorsicht – Verfahrensrüge gewünscht | Heymanns Strafrecht Online Blog

BGH: Inhalt der Verständigung/Absprache muss nicht ins Protokoll; aber: Vorsicht – Verfahrensrüge gewünscht | Heymanns Strafrecht Online Blog

BGH: Nochmals Absprache/Verständigung – Was nicht im Protokoll ist, ist nicht in der Welt | Heymanns Strafrecht Online Blog

BGH: Nochmals Absprache/Verständigung – Was nicht im Protokoll ist, ist nicht in der Welt | Heymanns Strafrecht Online Blog

BGH: Säge mir doch nicht den Ast ab, auf dem ich sitze, oder: Verständigung schließt Rechtsmittel nicht aus | Heymanns Strafrecht Online Blog

BGH: Säge mir doch nicht den Ast ab, auf dem ich sitze, oder: Verständigung schließt Rechtsmittel nicht aus | Heymanns Strafrecht Online Blog

Aktuelles - Krumdiek erläutert die rechtliche Behandlung von "Spice" und anderen Räuchermischungen mit synthetischen Cannabinoiden

Aktuelles - Krumdiek erläutert die rechtliche Behandlung von "Spice" und anderen Räuchermischungen mit synthetischen Cannabinoiden

Falsa demonstratio, non nocet… | Heymanns Strafrecht Online Blog

Falsa demonstratio, non nocet… | Heymanns Strafrecht Online Blog

Die sog. “Bewährungslücke” | Heymanns Strafrecht Online Blog

Die sog. “Bewährungslücke” | Heymanns Strafrecht Online Blog

(Akten)Einsicht in Messunterlagen im OWi-Verfahren

Burhoff online: Dauerbrenner: (Akten)Einsicht in Messunterlagen im OWi-Verfahren

Nochmals: Augsburger Puppenkiste… Schlusspunkt (?) im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg | Heymanns Strafrecht Online Blog

Nochmals: Augsburger Puppenkiste… Schlusspunkt (?) im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg | Heymanns Strafrecht Online Blog

Montag, 11. Juli 2011

Erfolgreiche Revision im “20-Cent-Fall” | Strafverteidigung Hamburg

Erfolgreiche Revision im “20-Cent-Fall” | Strafverteidigung Hamburg

Mal wieder zum Thema: Schweigen bei der Polizei

Nun ja - ich hab schon oft darauf hingewiesen, dass man sich zur Sache unter keinen Umständen äußern sollte, auch nicht  - wie kürzlich hier berichtet nur mit einem Satz ("Der hatte es verdient"), sondern immer Schweigen. Egal wie sehr man im Recht ist und egal wie unbedeutend die Sache ist oder was auch immer einem als Rechtfertigung einfällt doch noch was zu sagen.

Aber als mich neulich ein Mandant ansprach, warum er denn Angaben zu seiner Person (Name, Anschrift usw.) machen soll, mußte ich selbst erst einmal nachschauen, wo genau das gesetzlich beschrieben - sprich geregelt steht.

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

Mittwoch, 6. Juli 2011

Reduzierung eines einmonatigen Fahrverbots um eine Woche aufgrund erheblicher Verfahrensverzögerung im Bussgeldverfahren

OLG HAMM vom 24.03.2011,III-3 RBS 70/10
Reduzierung eines einmonatigen Fahrverbots um eine Woche aufgrund
erheblicher Verfahrensverzögerung im Bussgeldverfahren
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen im Bussgeldverfahren
können dazu führen, dass in entsprechender Anwendung der für das
Strafverfahren entwickelten Vollstreckungslösung das angeordnete
Fahrverbot (teilweise) als vollstreckt gilt. (Aus den Gründen: ...In
Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rspr. geht der Senat davon
aus, dass der erzieherische Sinn und Zweck der Massregel dann zwei-
felhaft sein kann, wenn der zu ahndende Verkehrsverstoss deutlich
mehr als zwei Jahre zurückliegt, wobei grds. auf den Zeitraum zwi-
schen Tat und letzter tatrichterlicher Entscheidung abzustellen ist.
Vorliegend besteht jedoch die Besonderheit, dass eine erhebliche
Verfahrensverzögerung erst im Anschluss an die tatrichterliche Ent-
scheidung, die die Verhängung des Fahrverbots trug, eingetreten ist.
Der Ausgleich für einen Verstoss gegen das Beschleunigungsgebot wird
dabei aus dem Vorgang der Strafzumessung herausgelöst, bleibt aber
Teil des Rechtsfolgenausspruchs im weiteren Sinne...).
ADAJUR-ARCHIV

Fristberechnung für ein Fahrverbot bei Verlust des Führerscheindokuments

AG BREMEN vom 28.07.2010,82 CS 650 JS 62443/09 12/10
Fristberechnung für ein Fahrverbot bei Verlust des Führerscheindo-
kuments
1.Ist gegen den Verurteilten ein Fahrverbot verhängt, so beginnt
die Verbotsfrist bei tatsächlichem oder angeblichem Verlust des
Führerscheins erst mit dem Zeitpunkt, zu dem ein Ersatzführerschein
in amtliche Verwahrung gelangt. 2.Wird kein Ersatzführerschein in
amtliche Verwahrung gegeben, wird die Verbotsfrist erst durch die
Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über den Verblieb des Füh-
rerscheins im Verfahren nach § 463 b StPO in Lauf gesetzt. (Aus den
Gründen: ...Für die Berechnung der tatsächlichen Fahrverbotsdauer
ist jedoch nicht der Zeitpunkt massgebend, in dem das Fahrverbot
wirksam wird, sondern gemäss § 44 III S.1 StGB der Tag, an dem der
Führerschein zwecks Vollstreckung des Fahrverbots in amtliche Ver-
wahrung gegeben wird. Dadurch verlängert sich das Fahrverbot um die
zeit zwischen Rechtskraft und Beginn der Verwahrung. Soweit kein
Ersatzführerschein in Verwahrung gegeben wird, ist nach § 463 b
StPO zu verfahren, bzw. nach § 25 IV StVG...).
NZV,2011 151

Wiedereinsetzung: Aufgepasst bei der Adressierung von Rechtsmitteln | Heymanns Strafrecht Online Blog

Wiedereinsetzung: Aufgepasst bei der Adressierung von Rechtsmitteln | Heymanns Strafrecht Online Blog

Wer die Musik bestellt… | Heymanns Strafrecht Online Blog

Wer die Musik bestellt… | Heymanns Strafrecht Online Blog

Verständigung: Kein neuer “Quasi-absoluter-Revisionsgrund” | Heymanns Strafrecht Online Blog

Verständigung: Kein neuer “Quasi-absoluter-Revisionsgrund” | Heymanns Strafrecht Online Blog

BGH: Nochmals Absprache/Verständigung – Was nicht im Protokoll ist, ist nicht in der Welt | Heymanns Strafrecht Online Blog

BGH: Nochmals Absprache/Verständigung – Was nicht im Protokoll ist, ist nicht in der Welt | Heymanns Strafrecht Online Blog

BGH: Inhalt der Verständigung/Absprache muss nicht ins Protokoll; aber: Vorsicht – Verfahrensrüge gewünscht | Heymanns Strafrecht Online Blog

BGH: Inhalt der Verständigung/Absprache muss nicht ins Protokoll; aber: Vorsicht – Verfahrensrüge gewünscht | Heymanns Strafrecht Online Blog

Dauerbrenner: Begründung des Verwerfungsbeschlusses und Revisionshauptverhandlung | Heymanns Strafrecht Online Blog

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Kleiner Grundkurs zur Verständigung (§ 257c StPO) | Heymanns Strafrecht Online Blog

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Halbstrafe – an sich eine Ringeltaube – oder? | Heymanns Strafrecht Online Blog

Halbstrafe – an sich eine Ringeltaube – oder? | Heymanns Strafrecht Online Blog

Freitag, 1. Juli 2011

Immer wieder übersehen wird § 238 Abs. 2 StPO… | Heymanns Strafrecht Online Blog

Immer wieder übersehen wird § 238 Abs. 2 StPO… | Heymanns Strafrecht Online Blog

“Irreführend und unvollständig dargestellt” | Heymanns Strafrecht Online Blog

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Drogenfahrt – Kommt es auf den Zeitpunkt des Konsums an? – Innendivergenz im Hause Hamm | Heymanns Strafrecht Online Blog

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Neues (?) zum Pflichtverteidiger für den inhaftierten Beschuldigten (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO) | Heymanns Strafrecht Online Blog

Neues (?) zum Pflichtverteidiger für den inhaftierten Beschuldigten (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO) | Heymanns Strafrecht Online Blog

Dauerbrenner: Begründung des Verwerfungsbeschlusses und Revisionshauptverhandlung | Heymanns Strafrecht Online Blog

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Aktuelles - Wertverluste neuartiger Finanzprodukte - Bittmann erläutert strafrechtliche Aspekte

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