Mittwoch, 31. August 2011
Dienstag, 30. August 2011
Montag, 29. August 2011
Sonntag, 28. August 2011
Freitag, 26. August 2011
Donnerstag, 25. August 2011
Mittwoch, 24. August 2011
Dienstag, 23. August 2011
Montag, 22. August 2011
Strafrecht meets Familienrecht
– wo?
Ja, eine der Schnittstellen von Straf- und Familienrecht sind die mit einer Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB zusammenhängenden Fragen, vor allem, wenn es um die sog. Leistungsfähigkeit, aber auch um das Bestehen der gesetzlichen Unterhaltspflicht geht. Das kann für den Amtsrichter recht mühsam werden, wenn er da die Einzelheiten aufdröseln muss. In dem Zusammenhang passt dann der OLG Celle, Beschl. v. 19.04.2011 -32 Ss 37/11, der mir mit folgenden Leitsätzen übersandt worden ist:
1. Bei der Anwendung von § 170 StGB haben die Strafgerichte das Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht des Angeklagten sowie deren Höhe eigenständig zu prüfen und zu beurteilen.
2. Die Strafgerichte genügen aber der vorgenannten Pflicht im Regelfall dadurch, dass sie die in einem familiengerichtlichen Erkenntnis über Bestehen und Höhe eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs festgestellten Tatsachen und Berechnungen nach selbständiger Überprüfung verwenden. Das gilt jedenfalls dann, wenn keine Anhaltspunkte für eine Änderung der relevanten Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt des zivilgerichtlichen Erkenntnisses bestehen.
3. Die im vorstehenden Leitsatz genannten Erleichterungen an die strafgerichtlichen Feststellungen kommen bei Fehlen eines familiengerichtlichen Entscheidung oder einer im Vergleichswege erzielten Einigung über den zu leistenden Unterhaltsbetrag nicht zur Anwendung.
Ja, eine der Schnittstellen von Straf- und Familienrecht sind die mit einer Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB zusammenhängenden Fragen, vor allem, wenn es um die sog. Leistungsfähigkeit, aber auch um das Bestehen der gesetzlichen Unterhaltspflicht geht. Das kann für den Amtsrichter recht mühsam werden, wenn er da die Einzelheiten aufdröseln muss. In dem Zusammenhang passt dann der OLG Celle, Beschl. v. 19.04.2011 -32 Ss 37/11, der mir mit folgenden Leitsätzen übersandt worden ist:
1. Bei der Anwendung von § 170 StGB haben die Strafgerichte das Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht des Angeklagten sowie deren Höhe eigenständig zu prüfen und zu beurteilen.
2. Die Strafgerichte genügen aber der vorgenannten Pflicht im Regelfall dadurch, dass sie die in einem familiengerichtlichen Erkenntnis über Bestehen und Höhe eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs festgestellten Tatsachen und Berechnungen nach selbständiger Überprüfung verwenden. Das gilt jedenfalls dann, wenn keine Anhaltspunkte für eine Änderung der relevanten Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt des zivilgerichtlichen Erkenntnisses bestehen.
3. Die im vorstehenden Leitsatz genannten Erleichterungen an die strafgerichtlichen Feststellungen kommen bei Fehlen eines familiengerichtlichen Entscheidung oder einer im Vergleichswege erzielten Einigung über den zu leistenden Unterhaltsbetrag nicht zur Anwendung.
Freitag, 19. August 2011
Mit dem Laserpointer geblendet – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr | Anwalt & Strafverteidiger Blog – Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht - Aktuelle Nachrichten, Entscheidungen und Informationen zum Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner
Verurteilung nur bei ausreichende Beschreibung der Tat in der Anklageschrift (BGH-Urteil vom 30.03.2011 – AZ: 4 StR 42/11) » By Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter » Angeklagten, Fälle, Spiegelhalter, Fall, Rechtsanwalt, Landgericht » Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht
Dienstag, 16. August 2011
Montag, 15. August 2011
Freitag, 12. August 2011
Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens - Verwertbar- keit eines Messergebnisses trotz fehlender Foto- bzw. Videoaufnahme
OLG KOBLENZ vom 12.01.2010, 1 SSBS 127/09
1.Standardisiert ist ein durch Regelungen vereinheitlichtes (techni-
sches) Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und
sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen
gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Diesen Anforderungen wird
grundsätzlich auch die Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser-Gerät
Riegel FG 21-P gerecht. 2.Die Verwertbarkeit des Messergebnisses
wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass bei der Messung mit dem
Laser-Gerät Riegl FG 21-P keine Foto- oder Videoaufnahme erfolgt.
(Aus den Gründen: ...Entgegen der Fehlvorstellung des Verteidigers
gewährleistet auch eine Bilddokumentation nicht zwangsläufig eine
nachträgliche Richtigkeitskontrolle. Die Möglichkeit einer nachträg-
lichen Richtigkeitskontrolle ist keine Voraussetzung für die Ver-
wertbarkeit eines Messergebnisses. Bei Messgeräten, deren Ergebnisse
amtlich verwertet werden sollen, erfolgt eine "Richtigkeitskontrol-
le" im Voraus durch eine Eichung...).
Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV
1.Standardisiert ist ein durch Regelungen vereinheitlichtes (techni-
sches) Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und
sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen
gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Diesen Anforderungen wird
grundsätzlich auch die Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser-Gerät
Riegel FG 21-P gerecht. 2.Die Verwertbarkeit des Messergebnisses
wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass bei der Messung mit dem
Laser-Gerät Riegl FG 21-P keine Foto- oder Videoaufnahme erfolgt.
(Aus den Gründen: ...Entgegen der Fehlvorstellung des Verteidigers
gewährleistet auch eine Bilddokumentation nicht zwangsläufig eine
nachträgliche Richtigkeitskontrolle. Die Möglichkeit einer nachträg-
lichen Richtigkeitskontrolle ist keine Voraussetzung für die Ver-
wertbarkeit eines Messergebnisses. Bei Messgeräten, deren Ergebnisse
amtlich verwertet werden sollen, erfolgt eine "Richtigkeitskontrol-
le" im Voraus durch eine Eichung...).
Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV
Donnerstag, 11. August 2011
Mittwoch, 10. August 2011
Dienstag, 9. August 2011
Montag, 8. August 2011
Freitag, 5. August 2011
Donnerstag, 4. August 2011
Mittwoch, 3. August 2011
Dienstag, 2. August 2011
Montag, 1. August 2011
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