Montag, 15. Juni 2015

Sie haben eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei erhalten ? Oder einen sog. Anhörungsbogen bei einem verkehrsrechtlichen Verstoß ?

Anbahnungsgespräch

Die erste Kontaktaufnahme ist immer kostenlos. Sie schildern mir ganz kurz Ihre Rolle im Verfahren (Beschuldigter, Geschädigter, Zeuge, Angehöriger), den Tatvorwurf und - soweit Sie es wissen - den Verfahrensstand. Dies kann telefonisch, per Email oder manchmal auch via whatsapp erfolgen. Ich prüfe dann, ob ich Ihre Angelegenheit übernehmen kann/will und vereinbare einen Termin zur Erstberatung, notfalls empfehle Ihnen einen anderen Kollegen. Auch dieses Anbahnungsgespräch unterliegt selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht, selbst wenn später keine Mandatsübernahme erfolgen sollte.




Rechtsanwalt Frank Theumer | Strafverteidiger in Ludwigsfelde und Großbeeren | 13. Juni 2015



Mittwoch, 3. Juni 2015

Einspruch gegen einen Strafbefehl

Sie haben einen Strafbefehl erhalten und wollen dagegen Einspruch einlegen? Dies ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich! Ich kann für Sie den Einspruch einlegen und auf eine Reduzierung der Tagessatzhöhe hinwirken oder aber u.U. die Geldstrafe (bzw. ggf auch die Freiheitsstrafe) aus der Welt schaffen.



Rechtsanwalt Frank Theumer | Strafverteidiger in Ludwigsfelde und Großbeeren | 03. Juni 2015