Dienstag, 27. März 2012
Zulässigkeit der Einsichtnahme in eine Bedienungsanleitung eines Messgerätes mittels Zusendung einer Kopie als PDF-Datei
AG HEIDELBERG vom 31.10.2011, 3 OWI 510 JS 22198/11
Dem Verteidiger ist auf Antrag Einsichtnahme in die Bedienungsan-
leitung eines Geschwindigkeitsmessgerätes zu gewähren, damit eine
umfassende Vorbereitung auf die Verhandlung stattfinden kann. Dabei
ist es zulässig, die Bedienungsanleitung als PDF-Datei zu versenden,
da durch die Kopie der Unterlagen, die einen technischen Zusammen-
hang wiedergeben, nicht gegen das Urheberrecht verstossen wird.
(Aus den Gründen: ...Die Übersendung einer Kopie ist notwendig, um
den ggf. als Zeugen zu ladenden Messbeamten sachgerecht zur ord-
nungsgemässen Durchführung der Messung befragen zu können. Der
Übersendung einer Kopie der Bedienungsanleitung steht das Urheber-
recht nicht entgegen. Die Bedienungsanleitung für ein Geschwindig-
keitsmessgerät beschreibt lediglich technische Zusammenhänge auf
eine handwerklich definierbare Weise und ist deshalb keine eigen-
ständige geistige Schöpfung des Autors. Auch unter dem Gesichts-
punkt der Zumutbarkeit kann die Einsicht nicht versagt werden...).
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