Dienstag, 27. März 2012

Zulässigkeit der Einsichtnahme in eine Bedienungsanleitung eines Messgerätes mittels Zusendung einer Kopie als PDF-Datei

AG HEIDELBERG vom 31.10.2011, 3 OWI 510 JS 22198/11 Dem Verteidiger ist auf Antrag Einsichtnahme in die Bedienungsan- leitung eines Geschwindigkeitsmessgerätes zu gewähren, damit eine umfassende Vorbereitung auf die Verhandlung stattfinden kann. Dabei ist es zulässig, die Bedienungsanleitung als PDF-Datei zu versenden, da durch die Kopie der Unterlagen, die einen technischen Zusammen- hang wiedergeben, nicht gegen das Urheberrecht verstossen wird. (Aus den Gründen: ...Die Übersendung einer Kopie ist notwendig, um den ggf. als Zeugen zu ladenden Messbeamten sachgerecht zur ord- nungsgemässen Durchführung der Messung befragen zu können. Der Übersendung einer Kopie der Bedienungsanleitung steht das Urheber- recht nicht entgegen. Die Bedienungsanleitung für ein Geschwindig- keitsmessgerät beschreibt lediglich technische Zusammenhänge auf eine handwerklich definierbare Weise und ist deshalb keine eigen- ständige geistige Schöpfung des Autors. Auch unter dem Gesichts- punkt der Zumutbarkeit kann die Einsicht nicht versagt werden...).

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