Dienstag, 27. März 2012

Zulässigkeit der Einsichtnahme in eine Bedienungsanleitung eines Messgerätes mittels Zusendung einer Kopie als PDF-Datei

AG HEIDELBERG vom 31.10.2011, 3 OWI 510 JS 22198/11 Dem Verteidiger ist auf Antrag Einsichtnahme in die Bedienungsan- leitung eines Geschwindigkeitsmessgerätes zu gewähren, damit eine umfassende Vorbereitung auf die Verhandlung stattfinden kann. Dabei ist es zulässig, die Bedienungsanleitung als PDF-Datei zu versenden, da durch die Kopie der Unterlagen, die einen technischen Zusammen- hang wiedergeben, nicht gegen das Urheberrecht verstossen wird. (Aus den Gründen: ...Die Übersendung einer Kopie ist notwendig, um den ggf. als Zeugen zu ladenden Messbeamten sachgerecht zur ord- nungsgemässen Durchführung der Messung befragen zu können. Der Übersendung einer Kopie der Bedienungsanleitung steht das Urheber- recht nicht entgegen. Die Bedienungsanleitung für ein Geschwindig- keitsmessgerät beschreibt lediglich technische Zusammenhänge auf eine handwerklich definierbare Weise und ist deshalb keine eigen- ständige geistige Schöpfung des Autors. Auch unter dem Gesichts- punkt der Zumutbarkeit kann die Einsicht nicht versagt werden...).

Donnerstag, 22. März 2012

Vorsatz bei deutlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwin- digkeit um mehr als 45% - Wahrnehmbarkeit von Verkehrszeichen

OLG CELLE vom 9.08.2011, 322 SSBS 245/11 1.Im Falle einer deutlichen Überschreitung der zulässigen Höchstge- schwindigkeit (hier: mehr als 45%) kann von einer vorsätzlichen Tatbegehung ausgegangen werden. Dies gilt auch dann, wenn das Fahr- zeug eine grosse Limousine mit einem hochvolumigen Triebwerk ist, da der Eindruck während der Fahrt nicht nur von den Fahrgeräuschen, sondern auch durch den Eindruck der Aussenwelt während der Fahrt beeinflusst wird. 2.Werden Verkehrszeichen sichtbar und den Vor- schriften entsprechend aufgestellt, kann mit einer Erkennbarkeit durch die Verkehrsteilnehmer gerechnet werden. (Aus den Gründen: ...Nach den Feststellungen des angefochtenen Urteils hat der Be- troffene die Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h um 56 km/h und damit um mehr als 45% überschritten. Danach bleibt für die Annahme, er habe die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht wahrgenommen, kein Raum. Es ist deshalb von vorsätzlichem Handeln auszugehen...). Fundstellen NZV,2011 618

Nichtigkeit eines Verkehrszeichens zur Geschwindigkeitsbegrenzung ohne vorherige verkehrsrechtliche Anordnung

AG GRIMMA vom 28.07.2010, 009 OWI 166 JS 16043/10 Ergeben sich ernsthafte Zweifel an der verkehrsrechtlichen Anord- nung eines die Geschwindigkeit begrenzenden Verkehrszeichens, ist nach der im Straf- und Bussgeldrecht geltenden Beweisregel im Zwei- fel für den Betroffenen davon auszugehen, dass eine solche ver- kehrsrechtliche Anordnung nicht vorliegt. Da eine Verurteilung des Betroffenen wegen der ihm vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschrei- tung in einem rechtsstaatlich akzeptablen Verfahren nicht zu erwar- ten ist, erscheint die Einstellung nach § 47 Abs.2 OWiG mit den Kostenfolgen nach § 467 Abs.1 und Abs.4 StPO angemessen. (Aus den Gründen: ...Ein Verkehrszeichen, das nicht auf Anordnung der zu- ständigen Strassenverkehrsbehörde aufgestellt worden ist, ist nich- tig oder sogar ein Nichtverwaltungsakt und braucht nicht beachtet zu werden. Ob eine solche verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt, braucht daher nur überprüft zu werden, wenn sich dies aufdrängt oder naheliegt...). Fundstellen ADAJUR-ARCHIV

Die umgeschriebene falsche ausländische Fahrerelaubnis…, oder die “Kettenumschreibung” | Heymanns Strafrecht Online Blog

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Eine Fundgrube an nicht erfolgreichen Verfahrensrügen… heute I: Alternatives Verfahrensgeschehen | Heymanns Strafrecht Online Blog

Eine Fundgrube an nicht erfolgreichen Verfahrensrügen… heute I: Alternatives Verfahrensgeschehen | Heymanns Strafrecht Online Blog

Mittwoch, 21. März 2012

Rauch mich bloß nicht an, dann knall ich dir eine – ich darf das… | Heymanns Strafrecht Online Blog

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Strafverteidigervereinigungen | Organisationsbüro + Aktuelle Informationen zu Entwicklungen des Straf- und Strafprozessrechts

Strafverteidigervereinigungen | Organisationsbüro + Aktuelle Informationen zu Entwicklungen des Straf- und Strafprozessrechts

NEBGEN: Bei Beweisantrag Anklage

NEBGEN: Bei Beweisantrag Anklage

NEBGEN: Ich lüge nicht, ich lasse lügen

NEBGEN: Ich lüge nicht, ich lasse lügen

Beweisziel – Beweistatsache – das sollte man bei einem Beweisantrag auseinander halten | Heymanns Strafrecht Online Blog

Beweisziel – Beweistatsache – das sollte man bei einem Beweisantrag auseinander halten | Heymanns Strafrecht Online Blog

BVerfG: Zweifel über Zustandekommen eines Deals im Strafverfahren wegen Verstoßes gegen Dokumentationspflichten machen Rechtsmittelverzicht unwirksam | beck-aktuell

BVerfG: Zweifel über Zustandekommen eines Deals im Strafverfahren wegen Verstoßes gegen Dokumentationspflichten machen Rechtsmittelverzicht unwirksam | beck-aktuell

Vor dem Rauben klagen – wichtig für die Strafzumessung… | Heymanns Strafrecht Online Blog

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Strafzumessung: Strafschärfende fehlende Einsicht | Heymanns Strafrecht Online Blog

Strafzumessung: Strafschärfende fehlende Einsicht | Heymanns Strafrecht Online Blog

Strafzumessung – Ohne Not an Straftaten beteiligt | Heymanns Strafrecht Online Blog

Strafzumessung – Ohne Not an Straftaten beteiligt | Heymanns Strafrecht Online Blog

Freitag, 9. März 2012

Blutentnahme: Mit 4,02 Promille noch einwilligungsfähig…? jedenfalls beim OLG Jena | Heymanns Strafrecht Online Blog

Blutentnahme: Mit 4,02 Promille noch einwilligungsfähig…? jedenfalls beim OLG Jena | Heymanns Strafrecht Online Blog

Schiebung, Schiebung, Schiebung….. | Heymanns Strafrecht Online Blog

Schiebung, Schiebung, Schiebung….. | Heymanns Strafrecht Online Blog

Tat unter Alkohol – deshalb Pflichtverteidiger? | Heymanns Strafrecht Online Blog

Tat unter Alkohol – deshalb Pflichtverteidiger? | Heymanns Strafrecht Online Blog

Na bitte, geht doch: Akteneinsicht in Bedienungsanleitung – Änderung der Verwaltungspraxis in NRW. | Heymanns Strafrecht Online Blog

Na bitte, geht doch: Akteneinsicht in Bedienungsanleitung – Änderung der Verwaltungspraxis in NRW. | Heymanns Strafrecht Online Blog

Pflichtverteidiger – Benennungsfrist versäumt – macht nichts ….. | Heymanns Strafrecht Online Blog

Pflichtverteidiger – Benennungsfrist versäumt – macht nichts ….. | Heymanns Strafrecht Online Blog

Donnerstag, 8. März 2012

Kostentragung des Betroffenen trotz Freispruch bei Mitteilung der Entsprechenden Tatsachen erst in der Hauptverhandlung

LG BERLIN vom 16.09.2011, 530 QS 102/11 Ein Betroffener hat die notwendigen Auslagen auch für den Fall sei- nes Freispuchs im Bussgeldverfahren zu tragen, wenn die Entstehung der Auslagen durch die rechtzeitige Mitteilung, dass er nicht der Fahrer des Pkw war, mit dem der Rotlichtverstoss begangen wurde, hätten vermieden werden können. (Aus den Gründen: ...Die Vorausset- zungen des § 109 a II OWiG, durch den die Grundregel des § 467 I StPO, wonach die notwendigen Auslagen des Freigesprochenen der Staatskasse aufzuerlegen sind, in Bussgeldverfahren modifiziert wird, liegen vor. Der Betroffene hat erst in der Hauptverhandlung angegeben, dass er nicht als Fahrer des Fahrzeugs, mit dem der Rot- lichtverstoss begangen wurde, in Betracht komme, da er sich an dem Tag ganztägig im Büro aufgehalten habe, und dass etwa 15 Mitarbei- ter des Unternehmens befugt seien, sich an der firmeneigenen Rezep- tion die Schlüssel für das Tatfahrzeug geben zu lassen und dieses zu nutzen...). Fundstellen ADAJUR-ARCHIV