Sonntag, 22. November 2015

Opferanwalt


Der Opferanwalt sollte erkennen/wissen:
  1. Das Opfer einer Straftat braucht als erstes eine Erstversorgung - sei es die psychologische Krisenintervention und/oder die physiologische, chirurgische Heilbehandlung. 
  2. Er/Sie benötigt Unterstützung für das Leben danach, den Wiederaufbau des Selbstbewusstseins und des Vertrauens auf die Gesellschaft, die dergleichen künftig verhindern wird. Hier kann auch eine Versorgung nach dem OEG -  Opferentschädigungsgesetz in Betracht kommen. 
  3. Dem Opfer (versuchen) klarzumachen, dass eine Bestrafung des Täters bestenfalls mittelbar hilft. Wird einem anderen ein Leid zugefügt, geht es einem selbst nicht notwendig besser. Natürlich hilft eine Bestrafung des Angreifers zu verstehen, dass man diesen Täter zur Verantwortung zieht (Individualprävention) und seine Tat missbilligt (Generalprävention). Es handelt sich - nicht vorrangig - um einen Akt der Solidarität mit dem Geschädigten. 


Rechtsanwalt Frank Theumer | Theumer & Theumer - Rechtsanwälte | 22. Nov 2015 | Ja - Opfer von Straftaten helfen wir auch.| Zu Recht !!




Donnerstag, 19. November 2015

Strafzumessung – und die Untersuchungshaft | Rechtslupe

Strafzumessung – und die Untersuchungshaft | Rechtslupe: Strafzumessung – und die Untersuchungshaft 20. November 2015 | Strafrecht Geschätzte Lesezeit: 1 Minuten Untersuchungshaft ist, jedenfalls bei der Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe, kein Strafmilderungsgrund, es sei denn, mit ihrem Vollzug wären ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden1. Will der Tatrichter wegen besonderer Nachteile für den Angeklagten den Vollzug der Untersuchungshaft bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigen, müssen diese Nachteile in den Urteilsgründen dargelegt werden2. Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. Oktober 2015 – 4 StR 275/15 BGH, Urteile vom 19.12 2013 – 4 StR 302/13, Rn. 9; vom 10.10.2013 – 4 StR 258/13, Rn. 18; und vom 28.03.2013 – 4 StR 467/12, Rn. 25, jeweils mwN↩ BGH, Urteil vom 14.06.2006 – 2 StR 34/06, NJW 2006, 2645↩

Mal wieder letztes Wort nicht gewährt, aber: Ausnahmsweise kein Beruhen – Burhoff online Blog

Mal wieder letztes Wort nicht gewährt, aber: Ausnahmsweise kein Beruhen – Burhoff online Blog

Montag, 24. August 2015

Verhalten im Falle einer Festnahme

Lassen Sie sich, soweit vorhanden, den richterlichen Haftbefehl aushändigen.
Äußern Sie sich nicht zu den gegen Sie erhobenen Tatvorwürfen.
Nennen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre Anschrift.
Benachrichtigen Sie Ihren Anwalt unverzüglich von der Festnahme. Bestehen Sie auf ein Telefonat.

0 33 78 / 87 00 30

Erreichen Sie mein Büro, nennen Sie bitte in jedem Fall die folgenden Daten :

Ihren Namen
Ihr Geburtsdatum,
Ihren Aufenthaltsort,

die Telefonnummer und den Namen des zuständigen Polizeibeamten und/oder der Diensstelle sowie alle Ihnen bekannten Aktenzeichen (Haftbefehl, Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, polizeiliche Ermittlungen).




Rechtsanwalt Frank Theumer | Strafverteidiger (bundesweit) in Ludwigsfelde und Großbeeren | 24. Aug 2015






Der Kampfsportler, der mit einem Fäustel zuschlägt… – Burhoff online Blog

Der Kampfsportler, der mit einem Fäustel zuschlägt… – Burhoff online Blog

Montag, 15. Juni 2015

Sie haben eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei erhalten ? Oder einen sog. Anhörungsbogen bei einem verkehrsrechtlichen Verstoß ?

Anbahnungsgespräch

Die erste Kontaktaufnahme ist immer kostenlos. Sie schildern mir ganz kurz Ihre Rolle im Verfahren (Beschuldigter, Geschädigter, Zeuge, Angehöriger), den Tatvorwurf und - soweit Sie es wissen - den Verfahrensstand. Dies kann telefonisch, per Email oder manchmal auch via whatsapp erfolgen. Ich prüfe dann, ob ich Ihre Angelegenheit übernehmen kann/will und vereinbare einen Termin zur Erstberatung, notfalls empfehle Ihnen einen anderen Kollegen. Auch dieses Anbahnungsgespräch unterliegt selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht, selbst wenn später keine Mandatsübernahme erfolgen sollte.




Rechtsanwalt Frank Theumer | Strafverteidiger in Ludwigsfelde und Großbeeren | 13. Juni 2015



Mittwoch, 3. Juni 2015

Einspruch gegen einen Strafbefehl

Sie haben einen Strafbefehl erhalten und wollen dagegen Einspruch einlegen? Dies ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich! Ich kann für Sie den Einspruch einlegen und auf eine Reduzierung der Tagessatzhöhe hinwirken oder aber u.U. die Geldstrafe (bzw. ggf auch die Freiheitsstrafe) aus der Welt schaffen.



Rechtsanwalt Frank Theumer | Strafverteidiger in Ludwigsfelde und Großbeeren | 03. Juni 2015






Donnerstag, 16. April 2015

Wie bereite man sich auf den Blitzmarathon vor?

Heute ist es wieder so weit: Der nächste Ploizei-Blitzmarathon steht an. Und damit stellt sich natürlich auch die Frage: Kann ich mich vorbereiten und, wenn ja, wie? Nun, die Antworten liegen auf der Hand:

Für den Verkehrsteilnehmer ist es ganz einfach: Man muss sich nur an die vorgegebenen Geschwindigkeiten halten, dann kann nichts passieren :-).

Und wann man das dann doch nicht getan hat, dann braucht man einen guten Verteidiger im Bußgeldverfahren. Und der kann sich auch (gut) vorbereiten,nämlich mit der aktuellen Fachliteratur, wie zB Burhoff/Grün, Messungen im Straßenverkehr, 3. Aufl., 2013. Das Werk behandelt u.a. eben die Geschwindigkeitsmessverfahren und stellt die anhand von Bildern vor. Soeben bestellt.




Rechtsanwalt Frank Theumer | Strafverteidiger in Ludwigsfelde und Großbeeren | 16. April 2015



Mittwoch, 4. März 2015

Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet, oder: Wer den falschen Verteidiger wählt, ist selber schuld – Burhoff online Blog

Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet, oder: Wer den falschen Verteidiger wählt, ist selber schuld – Burhoff online Blog

Ge­ständ­nis aus (pro­zes­s-)tak­ti­schen Gründen | Die Un­schulds­ver­mu­tung gilt bei Ein­stel­lung nach § 153a StPO weiter

Es liegt auf der Hand, dass eine schnelle Ver­fah­rens­be­en­di­gung ein erheblicher An­reiz für ein "pro­zes­stak­ti­sches" Ge­ständ­nis lie­gen kann, das – un­ab­hän­gig vom Fall Eda­thy – selbstredend auch falsch sein kann (BGH StV 2009, 629). Da­her ist das Verlangen nach einem Geständnis und der Androhung ansonsten den Pro­zes­s fortzuführen meines Erachtens unzulässig.

Ein solches Geständnis kann sich nämlich durchaus auch aus der nach­voll­zieh­ba­ren Tatsache er­ge­ben, dass ein Be­schul­dig­ter bzw. Angeklagter bzw. sein Verteidiger den Frei­spruch für unsi­cher hält (man sich also Gewissheit erkaufen will) oder sich aber auch nur wei­tere Kosten für die Ver­tei­di­gung er­spa­ren will [vergl. aber BVerfGE 82, 106 (124)]. Mit anderen Worten: Ge­rade die Angst vor ei­ner Ver­ur­tei­lung - obwohl die Tat nicht begangen worden ist - kann sehr wohl ein sehr starkes Argument für die Suche nach einer Einstellungsmöglichkeit gem § 153a StPO sein.

Die Ein­stel­lung setzt le­dig­lich das Be­ste­hen ei­nes hin­rei­chen­den Tat­ver­dachts vor­aus (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO § 153a StPO Rn. 7) und stützt sich ge­rade nicht auf die Ge­wiss­heit über die Schuld (BVerfG im StV 1996, 163f). Die Ein­stel­lung beinhaltetet deshalb auch keine Entscheidung über die Be­ge­hung der Tat - so jedenfalls das BVerfG - nachzulesen in NJW 1991, 1530.




Rechtsanwalt Frank Theumer | Strafverteidiger in Ludwigsfelde und Großbeeren | 05. März 2015






Donnerstag, 5. Februar 2015

Die Ansicht von Burhoff “geht indes fehl.” Das tut weh :-), stimmt aber wohl – Burhoff online Blog

Die Ansicht von Burhoff “geht indes fehl.” Das tut weh :-), stimmt aber wohl – Burhoff online Blog

Darf man als Fußgänger NEBEN der Ampel bei Rot über die Straße gehen ?

Natürlich darf man eine rote Fußgängerampel am Fußgängerüberweg nicht ignorieren, denn sonst droht ein Bußgeld. Überquert man aber nur wenige Meter neben der Ampel die Straße, liegt an sich kein Rotlichtverstoß vor.

Eine Regelung dazu findet sich nicht in der Straßenverkehrsordnung. Es ist für einen Fußgänger ohnehin grundsätzlich erlaubt an jeder Stelle eine Straße zu überqueren. Es darf nur nicht der Fahrzeugverkehr beeinträchtigt bzw. gefährdet werden.



Rechtsanwalt Frank Theumer | Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte Theumer & Theumer in Großbeeren und Ludwigsfelde | 05. Feb 2015 | Zu Recht !!



Freitag, 9. Januar 2015

“Dies nötigt zur Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils” – dann war es ein guter Job des Verteidigers – Burhoff online Blog

“Dies nötigt zur Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils” – dann war es ein guter Job des Verteidigers – Burhoff online Blog

Drogenfahrt: Weiß doch jeder, dass man nach Kiffen nicht fahren darf….-jetzt auch in Berlin? – Burhoff online Blog

Drogenfahrt: Weiß doch jeder, dass man nach Kiffen nicht fahren darf….-jetzt auch in Berlin? – Burhoff online Blog

Der Fahrlehrer und sein Mobiltelefon: Yes, he can. – Burhoff online Blog

Der Fahrlehrer und sein Mobiltelefon: Yes, he can. – Burhoff online Blog

Keine Akteneinsicht für Nebenkläger | Nebenklage | Kanzlei Hoenig Info | Strafverteidiger in Kreuzberg – Kanzlei Hoenig Berlin | Strafrecht und Motorradrecht

Keine Akteneinsicht für Nebenkläger | Nebenklage | Kanzlei Hoenig Info | Strafverteidiger in Kreuzberg – Kanzlei Hoenig Berlin | Strafrecht und Motorradrecht