Natürlich darf man eine rote Fußgängerampel am Fußgängerüberweg nicht ignorieren, denn sonst droht ein Bußgeld. Überquert man aber nur wenige Meter neben der Ampel die Straße, liegt an sich kein Rotlichtverstoß vor.
Eine Regelung dazu findet sich nicht in der Straßenverkehrsordnung. Es ist für einen Fußgänger ohnehin grundsätzlich erlaubt an jeder Stelle eine Straße zu überqueren. Es darf nur nicht der Fahrzeugverkehr beeinträchtigt bzw. gefährdet werden.
Rechtsanwalt Frank Theumer | Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte Theumer & Theumer in Großbeeren und Ludwigsfelde | 05. Feb 2015 | Zu Recht !!
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