Mittwoch, 24. Juni 2015

Da kann man sagen, was man will.......... die "Be­lei­di­gungs­freie Sphäre"

Die Rechtssprechung gesteht bei ehrverletzenden Äu­ße­run­gen über nicht anwesende Dritte in besonders engen Lebenskreisen eine be­lei­di­gungs­freie Sphäre zu, wenn die Äußerung Ausdruck des besonderen Ver­trau­ens ist.

Details können hier nachgelesen werden.



Rechtsanwalt Frank Theumer | Strafverteidiger in Ludwigsfelde und Großbeeren | 24. Juni 2015





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