Sonntag, 22. November 2015

Opferanwalt


Der Opferanwalt sollte erkennen/wissen:
  1. Das Opfer einer Straftat braucht als erstes eine Erstversorgung - sei es die psychologische Krisenintervention und/oder die physiologische, chirurgische Heilbehandlung. 
  2. Er/Sie benötigt Unterstützung für das Leben danach, den Wiederaufbau des Selbstbewusstseins und des Vertrauens auf die Gesellschaft, die dergleichen künftig verhindern wird. Hier kann auch eine Versorgung nach dem OEG -  Opferentschädigungsgesetz in Betracht kommen. 
  3. Dem Opfer (versuchen) klarzumachen, dass eine Bestrafung des Täters bestenfalls mittelbar hilft. Wird einem anderen ein Leid zugefügt, geht es einem selbst nicht notwendig besser. Natürlich hilft eine Bestrafung des Angreifers zu verstehen, dass man diesen Täter zur Verantwortung zieht (Individualprävention) und seine Tat missbilligt (Generalprävention). Es handelt sich - nicht vorrangig - um einen Akt der Solidarität mit dem Geschädigten. 


Rechtsanwalt Frank Theumer | Theumer & Theumer - Rechtsanwälte | 22. Nov 2015 | Ja - Opfer von Straftaten helfen wir auch.| Zu Recht !!




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