Mittwoch, 3. Juni 2015

Einspruch gegen einen Strafbefehl

Sie haben einen Strafbefehl erhalten und wollen dagegen Einspruch einlegen? Dies ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich! Ich kann für Sie den Einspruch einlegen und auf eine Reduzierung der Tagessatzhöhe hinwirken oder aber u.U. die Geldstrafe (bzw. ggf auch die Freiheitsstrafe) aus der Welt schaffen.



Rechtsanwalt Frank Theumer | Strafverteidiger in Ludwigsfelde und Großbeeren | 03. Juni 2015






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