Strafrecht
Donnerstag, 7. Mai 2015
“…unzulängliche Kenntnis des Vorsitzenden der Strafkammer vom Akteninhalt..” ist kein Wiederaufnahmegrund – Burhoff online Blog
“…unzulängliche Kenntnis des Vorsitzenden der Strafkammer vom Akteninhalt..” ist kein Wiederaufnahmegrund – Burhoff online Blog
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Neuerer Post
Älterer Post
Startseite
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen