Taten mit einem Punkt werden nach 2,5 Jahren getilgt, mit 2 Punkten nach 5 Jahren und mit 3 Punkten nach 10 Jahren.
Die Tilgung erfolgt einzeln, die Verstöße beeinflussen sich nicht gegenseitig. Mit anderen Worten (anders als bisher) hindern neue Punkte nicht die Löschung der alten Punkte.
Wer 1 bis 5 Punkte hat, kann einen Punkt abbauen, wenn er an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilnimmt.
Das ist maximal einmal in 5 Jahren möglich.
Die alten Punkte werden nach den komplizierteren alten Tilgungsregeln gelöscht, neue Punkte seit dem 1.5. Tatzeit beeinflussen das nicht.
Was passiert mit den alten Punkten ?
Die alten Punkte werden umgerechnet. Wie ? Entweder "Google ist Dein Freund" - oder Sie fragen einen Anwalt.
Rechtsanwalt Frank Theumer | Ja - Geschwindigkeitssachen machen wir auch | Zu Recht !! | 28. Okt 2014
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