Montag, 27. Oktober 2014

Kleine Rat(t)en

Kommt ein sportlicher Mandant (unangemeldet) mit einer neuen Strafsache (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), es geht um viel (Schadenshöhe - Mandant ist Berufskraftfahrer). Eine Rechtsschutzversicherung besteht leider nicht. Anwaltskosten nebst Auslagen betragen (bis zum Ende der 1. Instanz) geschätzte 2000,00 Euro.

Beim Honorargespräch erwähnt der gute Mann, dass ihm klar sei, dass ich einen Vorschuss verlangen würde und er habe natürlich auch Geld mitgebracht. Ich freue mich - aber nur ganz kurz. Stolz knallt er einen zerknitterten 50-€-schein auf den Tisch (aus einer Brieftasche die - offensichtlich - schon mehr gekostet hat).

Eine geschätzte Kollegin sagt an der Stelle immer: Glücklicherweise habe ich den "neutralen Gesichtsausdruck" gut drauf.


Ludwigsfelde | 27. Okt 2014 | Zu Recht !!


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