Die kürzlich gegen Oscar Pistorius verhängte fünfjährige Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung – in der Mitte zwischen den von der Anklage geforderten zehn Jahren und dem von der Verteidigung für angemessen erachteten Hausarrest mit Sozialarbeit – wird in den nächsten Tagen in den Medien zu Diskussionen führen. Dogmatisch ist der Fall deshalb so knifflig und interessant, weil sich zwei Irrtümer ineinander verschrauben: der für den Tötungsvorsatz unbeachtliche error in persona mit dem speziellen Fall des Irrtums über den Kausalverlauf in Form der aberratio ictus (dogmatisch gelöst als versuchtes Tötungsdelikt in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung).
Toller Artikel von Prof. Dr. Klaus Lüderssen in faz.net aus.
Und im Zusammenhang mit diesen dogmatischen Fragen spielt jetzt auch das verhängte Strafmaß eine Rolle. Obwohl die Richterin einen (bedingten) Tötungsvorsatz verneinte, verhängte sie wegen fahrlässiger Tötung eine langjährige Freiheitsstrafe, der das Odium der Verdachtsstrafe für eine mögliche vorsätzliche Tötung der Freundin anhaftet.
Quelle: Beck-Blog (Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg)
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