Dienstag, 7. Oktober 2014

Schweigen heißt Schweigen - mal wieder der wichtige Hinweis

Der Mandant kommt ins Büro und berichtet (mit einem breiten Grinsen im Gesicht), dass er zwar bei der Polizei war aber dieses Mal die "Klappe gehalten" habe.
Warum er dann überhaupt zur Polizei gegangen sei und nicht gleich zu mir gekommen ist, konnte er schon nicht mehr erklären. Nur "Na ich wurde doch geladen".

Hm. Beim späteren Blick in die Ermittlungsakte, dann die Bestätigung:

„Am 02. Sep 2014 erschien der Beschuldigte T beim Unterzeichner und gab an, dass er bei der Polizei keine Aussage machen wolle.”


Das Vernehmungsprotokoll war dann aber doch recht umfangreich, denn es endete leider nicht mit diesem Satz. Stattdessen folgte ein Zusatz:

“Im weiteren Gespräch gab der T mir gegenüber dann aber an, …“

Es folgte eine ausführliche Darstellung des Gesprächs zwischen dem Mandanten und dem polizeilichen Ermittler, in dem sich der beschuldigte T. dann doch ziemlich blumig zu den Tatvorwürfen äußerte. Ob er wohl nach seiner anfänglichen Erklärung zur Aussageverweigerung und aus der Tatsache, dass (in seinem Beisein) kein Vernehmungsprotokoll geschrieben wurde, zu der irrigen Annahme gekommen ist, seine Äußerungen würden vertraulich behandelt werden? Ich weiß es nicht und er wird es sich wohl auch nicht erklären können. Jedenfalls war dies Mitnichten der Fall. Der Sachbearbeiter gab seine Erinnerungen an den Inhalt des Gesprächs ebenso blumig wieder und kann natürlich in der (anstehenden) Hauptverhandlung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts als Zeuge dazu vernommen werden.

Über den Ausgang des Verfahrens werde ich berichten.....



Rechtsanwalt Frank Theumer | 07. Okt 2014 Verteidiger | Zu Recht !!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen