Strafrecht
Montag, 10. Oktober 2011
Verteidigung ist kein “betreutes Wohnen” oder: Ein bißchen muss man auch schon selber tun, und wenn nicht: Kein Rechtsanwaltsregress wegen unterbliebenen Gnadenerweises. | Heymanns Strafrecht Online Blog
Verteidigung ist kein “betreutes Wohnen” oder: Ein bißchen muss man auch schon selber tun, und wenn nicht: Kein Rechtsanwaltsregress wegen unterbliebenen Gnadenerweises. | Heymanns Strafrecht Online Blog
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