Montag, 24. Oktober 2011

Rechtmässigkeit einer unterhalb der in der entsprechenden Richtlinie angegebenen Entfernung durchgeführten Geschwindigkeitsmessung

OLG CELLE vom 25.07.2011, 311 SSRS 114/11 Entspricht eine Geschwindigkeitsmessung den Richtlinien für die Verkehrsüberwachung, weil die ausnahmsweise Unterschreitung des Mindestabstandes zu dem geschwindigkeitsbegrenzenden Verkehrszeichen dadurch gerechtfertigt ist, dass kurz danach eine Gefahrenstelle folgt, so liegt auch dann kein besonderer Tatumstand vor, wenn die Unterschreitung des Mindestabstandes bei Aufstellen eines Verkehrs- zeichens an einer vorgezogenen Position hätte vermieden werden kön- nen. (Aus den Gründen: ...Ein Kraftfahrer hat die Geschwindigkeit grundsätzlich so einzurichten, dass er bereits beim Passieren eines die Geschwindigkeit regelnden Verkehrszeichens die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten kann. Ist wie hier eine Gefahrenstelle vorhanden, obliegt es der Behörde, anhand der Gegebenheiten vor Ort zu entscheiden, wo die Messstelle eingerichtet wird. Diese Ent- scheidung ist von den Gerichten hinzunehmen, soweit nicht ausnahms- weise die Grenze zur Willkür überschritten wurde...). Fundstellen ADAJUR-ARCHIV

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