Montag, 24. Oktober 2011
Rechtmässigkeit einer unterhalb der in der entsprechenden Richtlinie angegebenen Entfernung durchgeführten Geschwindigkeitsmessung
OLG CELLE vom 25.07.2011, 311 SSRS 114/11
Entspricht eine Geschwindigkeitsmessung den Richtlinien für die
Verkehrsüberwachung, weil die ausnahmsweise Unterschreitung des
Mindestabstandes zu dem geschwindigkeitsbegrenzenden Verkehrszeichen
dadurch gerechtfertigt ist, dass kurz danach eine Gefahrenstelle
folgt, so liegt auch dann kein besonderer Tatumstand vor, wenn die
Unterschreitung des Mindestabstandes bei Aufstellen eines Verkehrs-
zeichens an einer vorgezogenen Position hätte vermieden werden kön-
nen. (Aus den Gründen: ...Ein Kraftfahrer hat die Geschwindigkeit
grundsätzlich so einzurichten, dass er bereits beim Passieren eines
die Geschwindigkeit regelnden Verkehrszeichens die vorgeschriebene
Geschwindigkeit einhalten kann. Ist wie hier eine Gefahrenstelle
vorhanden, obliegt es der Behörde, anhand der Gegebenheiten vor Ort
zu entscheiden, wo die Messstelle eingerichtet wird. Diese Ent-
scheidung ist von den Gerichten hinzunehmen, soweit nicht ausnahms-
weise die Grenze zur Willkür überschritten wurde...).
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