Freitag, 28. Oktober 2011

Muss man auch erst mal drauf kommen: § 338 Nr. 5 StPO bei der Berufungsverwerfung nach § 329 StPO | Heymanns Strafrecht Online Blog

Muss man auch erst mal drauf kommen: § 338 Nr. 5 StPO bei der Berufungsverwerfung nach § 329 StPO | Heymanns Strafrecht Online Blog

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen