Montag, 11. Juli 2011

Mal wieder zum Thema: Schweigen bei der Polizei

Nun ja - ich hab schon oft darauf hingewiesen, dass man sich zur Sache unter keinen Umständen äußern sollte, auch nicht  - wie kürzlich hier berichtet nur mit einem Satz ("Der hatte es verdient"), sondern immer Schweigen. Egal wie sehr man im Recht ist und egal wie unbedeutend die Sache ist oder was auch immer einem als Rechtfertigung einfällt doch noch was zu sagen.

Aber als mich neulich ein Mandant ansprach, warum er denn Angaben zu seiner Person (Name, Anschrift usw.) machen soll, mußte ich selbst erst einmal nachschauen, wo genau das gesetzlich beschrieben - sprich geregelt steht.

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

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