Die Polizei durchsucht (warum auch immer - wohl ein Tip aus der Nachbarschaft). Sie findet. 5 g Haschisch in bester Qualität direkt auf dem Tisch in der Küche. Herr K. räumt ein, das dies sein “Eigenbedarf” sei. Das war (strafprozessual) unklug. Nachdem er dann mal (ohne Anmeldung - natürlich) bei mir hereinschaute (und das war klug) hat er nun einen Verteidiger und gemeinsam werden wir solche "schädlichen Erklärungen" künftig vermeiden.
Mein Mandant wohnt in der fraglichen Wohnung nicht allein, sondern hat einen Mitbewohner. Die Dose stand in einem Gemeinschaftsraum. Es wäre daher – wie fast immer – ratsam gewesen, einfach gar nichts zu sagen. Jedenfalls nicht zu den Durchsungs-Beamten, sondern besser in sein Smartphone (immer am Mann) und vorher meine Nummer gewählt.
Die Strafverfolgungsbehörden können ja nicht würfeln, wem das Gras gehört. Hätte Herr K. nichts gesagt, so wäre kaum zu klären, wem die Dose nebst Inhalt gehört, ihm oder seinem Mitbewohner (die klassische “WG-Verteidigung”). Selbst wenn der Mitbewohner gesagt hätte, meins ist das nicht, wäre das unschädlich. Witzig (und aus Sicht der Verteidigung sogar hilfreich) wäre die Konstellation, dass beide im Brustton der Überzeugung das Haschisch für sich reklamieren und sich vor den Augen der Polizisten darum streiten (“Das ist meins!” – “Nein, das gehört mir!” – “Du Lügner. Ich hab das gekauft.” – “Das wüßt ich aber!” usw.).
Die Polizei weiß natürlich, dass eine überfallartige Durchsuchung jeden Betroffenen überfordert. Das schlechte Gewissen ist meist so ausgeprägt, dass man schuldbewußt Umstände einräumt, ohne dass es dafür einen zwingenden Grund gibt. Darauf spekulieren Polizei und (zB auch die) Steuerfahndung, weswegen sie gerne morgens früh kommen, wenn man noch schlaftrunken ist und sich schnell um Kopf und Kragen redet.
Gespannt bin ich, ob die Polizei die nicht erfolgte Belehrung des Mandanten in den Akten dokumentiert hat. Ich verwette mein Honorar, dass im Bericht stehen wird, dass die Beamten selbstverständlich belehrt haben und mein Mandant nach vollständiger Belehrung und wohl überlegt sein Geständnis abgelegt hat.
Rechtsanwalt Frank Theumer | 21. Aug 2014 | Zu Recht !!
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