In meiner Tätigkeit als Strafverteidiger kam es schon sehr oft vor, dass ich bereits vor der ersten Aussage zur Sache mit großer Sicherheit eine Lüge erwarte habe. Der Zeuge bekräftigt vor seiner Aussage wiederholt, dass er nieeeeeeeemals lügen würde, denn dies würde sein Gewissen / seine Religion / das Andenken an seine verstorbene Oma / das Wohl seiner Mitmenschen usw. usf. einfach nicht zulassen.
Solch ein Zeuge begann seine Aussage kürzlich sinngemäß nach erfolgter Belehrung wie folgt:
„Herr Richter, ich möchte zu Anfang sagen, dass ich mich nicht so gern zwischen zwei Menschen stelle. Ich will beiden nichts Böses. Aber wenn ich schon aussagen muss, dann sage ich auch die Wahrheit. Das hat mit Ihrer Belehrung auch gar nichts zu tun. Ich kann gar nicht lügen. Ich würde damit Unrecht tun und dann würde ich nicht mehr ruhig schlafen können. Das müssen Sie mir glauben, Herr Richter.“
Nach dieser Einleitung folgt zu (gefühlten) 99 % ein großes Konvolut an Halb-, Fast- und Unwahrheiten.
....genau so geschehen....neulich am Landgericht Braunschweig.
RA Theumer - 03. Juni 2014
www.theumer-mittag.de
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