Donnerstag, 11. Mai 2017

BGH: Vorgetäuschte Polizeikontrollen zur Gefahrenabwehr sind grundsätzlich zulässig. Umgehung des Richtervorbehaltes. | anwalt24.de

BGH: Vorgetäuschte Polizeikontrollen zur Gefahrenabwehr sind grundsätzlich zulässig. Umgehung des Richtervorbehaltes. | anwalt24.de

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