Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch für PKW und/oder Motorrad muss für jede Fahrt folgende Punkte beinhalten:
- Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers
- Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
- Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns
- Datum und Uhrzeit des Fahrtendes
- Unterschrift
Der vorgeschriebene Inhalt des Fahrtenbuchs ergibt sich aus § 31a II StVZO:
"2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt
1. vor deren Beginn
a) Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
b) amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
c) Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und
2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.
(3) Der Fahrzeughalter hat
a) der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle
oder
b) sonst zuständigen Personen
das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muß, aufzubewahren."
Verstöße gegen eine Fahrtenbuchauflage stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße geahndet werden.
Hinweise:
- Vorgefertigte Muster zum Fahrtenbuch sind im Schreibwarenladen erhältlich.
- Das Farhrtenbuch muss aber während der Fahrt nicht mitgeführt werden.
- Der Verlußt kann weitere Kosten verursachen (ca 100 €)
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