Mittwoch, 21. Dezember 2016
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Artikel » Report Psychologie: Tatmotiv beeinflusst Augenzeugengedächtnis
Die Erinnerung an eine Straftat kann durch die Kenntnis der Tatmotive verzerrt werden. Dies fanden Psychologen der Universität Osnabrück in einem aktuellen Versuch heraus.
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Berichte von Augenzeugen sind in vielen Strafverfahren ein wichtiges, wenn nicht sogar das wichtigste Beweismittel. Die hohe Relevanz von Augenzeugenaussagen liegt unter anderem darin begründet, dass man davon ausgeht, dass Zeugen genau von dem berichten, was sie tatsächlich gesehen und erlebt haben. Allerdings zeigen Untersuchungen, dass dies nicht immer der Fall ist und dass Erinnerungsverzerrungen relativ häufig vorkommen. Forensische Psychologen der Universität Osnabrück untersuchten in einer aktuellen Studie nun eine besondere Quelle von Erinnerungsfehlern: die Bewertung der Motive einer Tat.
Experiment mit manipulierten Tatmotiven
In ihren Versuchen zeigten sie 208 Versuchspersonen zunächst eine Filmsequenz ohne Ton, in der eine Frau vier Männer ohne ersichtlichen Grund tötet. Im Anschluss erhielten die Teilnehmer unterschiedliche Informationen zu den mutmaßlichen Motiven der Täterin: Einer Gruppe wurde die Protagonistin als kaltblütig und hasserfüllt beschrieben, wobei der Text ausdrücklich die Grausamkeit der Morde hervorhob. Den anderen Probanden wurde suggeriert, die Täterin habe aufgrund äußerer Zwänge gehandelt, etwa aus Notwehr oder Verzweiflung. Die Versuchspersonen hatten die Aufgabe, eine angemessene Gefängnisstrafe festzulegen und anzugeben, inwiefern sie die Todesstrafe angebracht fänden. Zudem bearbeiteten sie einen Wiedererkennungstest, der sowohl wahre als auch erfundene Details der Filmszene enthielt.
Verzerrte Erinnerungen der Augenzeugen
Es zeigte sich, dass Falschinformationen von den Probanden häufiger als wahr eingestuft wurden, wenn sie zu dem vermeintlichen Tatmotiv passten: So glaubten mehr Versuchspersonen gesehen zu haben, wie die Protagonistin ihre Freundin mit einem Messer bedroht, wenn sie zuvor eine negative Beurteilung von deren Persönlichkeit gelesen hatten. Waren die Teilnehmer hingegen überzeugt, dass die Täterin aufgrund von äußerem Zwang gehandelt hatte, gaben sie öfter an, gesehen zu haben, wie eines der späteren Opfer ein Messer zog. In Wirklichkeit kam in der Filmsequenz überhaupt kein Messer vor. In beiden Gruppen wiesen die Probanden Falschinformationen, die ihrer eigenen Zuschreibung widersprachen, korrekt als falsch zurück.
Einfluss der Zuschreibung von Motiven auf das Strafmaß
Zusätzlich wurde deutlich, dass Versuchspersonen für eine höhere Gefängnisstrafe und auch eher für die Todesstrafe plädierten, wenn sie annahmen, dass die Täterin aus persönlichen Motiven und nicht aufgrund von äußerem Zwang gehandelt hatte.
Literatur
Hellmann, D.F. & Memon, A. (2016). Attribution of crime motives biases eyewitnesses' memory and sentencing decisions [Abstract]. http://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/1068316X.2016.1207768Psychology, Crime and Law, 22 (10), 957–976.
20. Dezember 2016
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Psychologie
Symbolfoto: © Sofia Sforza – pexels.com
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