Donnerstag, 5. Februar 2015

Die Ansicht von Burhoff “geht indes fehl.” Das tut weh :-), stimmt aber wohl – Burhoff online Blog

Die Ansicht von Burhoff “geht indes fehl.” Das tut weh :-), stimmt aber wohl – Burhoff online Blog

Darf man als Fußgänger NEBEN der Ampel bei Rot über die Straße gehen ?

Natürlich darf man eine rote Fußgängerampel am Fußgängerüberweg nicht ignorieren, denn sonst droht ein Bußgeld. Überquert man aber nur wenige Meter neben der Ampel die Straße, liegt an sich kein Rotlichtverstoß vor.

Eine Regelung dazu findet sich nicht in der Straßenverkehrsordnung. Es ist für einen Fußgänger ohnehin grundsätzlich erlaubt an jeder Stelle eine Straße zu überqueren. Es darf nur nicht der Fahrzeugverkehr beeinträchtigt bzw. gefährdet werden.



Rechtsanwalt Frank Theumer | Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte Theumer & Theumer in Großbeeren und Ludwigsfelde | 05. Feb 2015 | Zu Recht !!