Montag, 10. November 2014

Ich mach mich doch nicht strafbar (und sie gleich mit) Herr Polizist

Ruft mich ein Kriminalhauptkommisar an und fragt doch allen Enrstes, ob mir die aktuelle Anschrift des Herrn (nennen wir ihn mal:) Übeltäter bekannt sei (schließlich habe ich ihn vor Jahren mal vertreten.

Meine Antwort (sinngemäß): Lieber Herr KHK, wenn ich jetzt antworte, mache ich mich strafbar. Und sie sich wegen Anstiftung ebenfalls. Das wollen wir doch beide nicht, oder?

Das Gespräch war dann doch recht schnell wieder vorbei......





Rechtsanwalt Frank Theumer | Strafverteidiger | Zu Recht !! | 10. Nov 2014



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