OLG KOBLENZ vom 12.01.2010, 1 SSBS 127/09
1.Standardisiert ist ein durch Regelungen vereinheitlichtes (techni-
sches) Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und
sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen
gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Diesen Anforderungen wird
grundsätzlich auch die Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser-Gerät
Riegel FG 21-P gerecht. 2.Die Verwertbarkeit des Messergebnisses
wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass bei der Messung mit dem
Laser-Gerät Riegl FG 21-P keine Foto- oder Videoaufnahme erfolgt.
(Aus den Gründen: ...Entgegen der Fehlvorstellung des Verteidigers
gewährleistet auch eine Bilddokumentation nicht zwangsläufig eine
nachträgliche Richtigkeitskontrolle. Die Möglichkeit einer nachträg-
lichen Richtigkeitskontrolle ist keine Voraussetzung für die Ver-
wertbarkeit eines Messergebnisses. Bei Messgeräten, deren Ergebnisse
amtlich verwertet werden sollen, erfolgt eine "Richtigkeitskontrol-
le" im Voraus durch eine Eichung...).
Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV
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