Strafrecht
Dienstag, 17. Mai 2011
BVerfG zur Blutentnahme ohne eine richterliche Anordnung: “Richtervorbehalt bei § 81a Abs. 2 StPO nicht rechtsstaatlich unverzichtbar” - Rechthaber
BVerfG zur Blutentnahme ohne eine richterliche Anordnung: “Richtervorbehalt bei § 81a Abs. 2 StPO nicht rechtsstaatlich unverzichtbar” - Rechthaber
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