Dienstag, 5. November 2013

Sitzungshaftbefehl II: LG Berlin - na bitte, geht doch - JURION Strafrecht Blog

Sitzungshaftbefehl II: LG Berlin - na bitte, geht doch - JURION Strafrecht Blog

Was soll ich tun: Beschwerde oder Aufhebungsantrag? - JURION Strafrecht Blog

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Verteidiger aufgepasst: Beschwerde während HV unzulässig.... - JURION Strafrecht Blog

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Widerspruch, Widerspruch - auch gegen die Verwertbarkeit einer Messung. Unruhig wird es beim AG - JURION Strafrecht Blog

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"Die Strafe ist mir zu niedrig..." - JURION Strafrecht Blog

"Die Strafe ist mir zu niedrig..." - JURION Strafrecht Blog

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Einstellung des Bußgeldverfahrens - schöner Erfolg für den Betroffenen - ohne dass er etwas dazu kann - JURION Strafrecht Blog

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Strafbarkeit der Weitergabe von Halterdaten | Rechtsanwalt Strafrecht Hamburg

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"dann muss dein Hund dran glauben" - reicht nicht für eine räuberische Erpressung - JURION Strafrecht Blog

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Muss der Stalker in die Psychatrie? - JURION Strafrecht Blog

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Alkohol an Minderjährige, die sich besaufen - verurteilt wegen Körperverletzung - JURION Strafrecht Blog

Alkohol an Minderjährige, die sich besaufen - verurteilt wegen Körperverletzung - JURION Strafrecht Blog

Montag, 8. April 2013

Mal was Neues im Vollmachtsstreit - JURION Strafrecht Blog

Mal was Neues im Vollmachtsstreit - JURION Strafrecht Blog

http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/04/dreier-oder-zweier-bzw-zweier-oder-dreier-das-ist-die-frage/

http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/04/dreier-oder-zweier-bzw-zweier-oder-dreier-das-ist-die-frage/

Akteneinsicht - Einsicht in die Bedienungsanleitung von Poliscan Speed | Rechtsindex

Akteneinsicht - Einsicht in die Bedienungsanleitung von Poliscan Speed | Rechtsindex

Urteil Riegl FG21-P: Das "Vier-Augen-Prinzip" in Baden-Württemberg | Rechtsindex

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Amtsgericht Cottbus zum Umfang der Akteneinsicht bei Geschwindigkeitsmessungen | Rechtsindex

Amtsgericht Cottbus zum Umfang der Akteneinsicht bei Geschwindigkeitsmessungen | Rechtsindex

Wieviel Promille habe ich? | Höchststrafe?

Wieviel Promille habe ich? | Höchststrafe?

Dienstag, 2. April 2013

"Spartrick" beim Falschparken, oder: Wie ich aus 25 € nur 18,50 € mache - JURION Strafrecht Blog

"Spartrick" beim Falschparken, oder: Wie ich aus 25 € nur 18,50 € mache - JURION Strafrecht Blog

Amtsgericht Cottbus zum Umfang der Akteneinsicht bei Geschwindigkeitsmessungen | Rechtsindex

Amtsgericht Cottbus zum Umfang der Akteneinsicht bei Geschwindigkeitsmessungen | Rechtsindex

“Vergesst die verkehrs(straf)rechtlichen Grundbegriffe nicht”, oder: Zeitweilig öffentlich, zeitweilig nicht öffentlich…

“Vergesst die verkehrs(straf)rechtlichen Grundbegriffe nicht”, oder: Zeitweilig öffentlich, zeitweilig nicht öffentlich…

Aprilscherz? StVO und im BKat zum 01.04.2013 geändert – sie gelten jetzt sicher auch für Autofahrerinnen, Fußgängerinnen und Radfahrerinnen

Aprilscherz? StVO und im BKat zum 01.04.2013 geändert – sie gelten jetzt sicher auch für Autofahrerinnen, Fußgängerinnen und Radfahrerinnen

Donnerstag, 28. Februar 2013

TKÜ = Telekommunikationsüberwachung

Und heute noch etwas Strafrecht: Was ist eine "Quellen-TKÜ" Telekommunikationsüberwachung – abgekürzt auch TÜ oder TKÜ – ist die im Strafverfahrensrecht und Polizeirecht in Deutschland übliche Bezeichnung für die Überwachung von Telekommunikationsvorgängen und -inhalten. Dazu zählen das Abhören von Telefongesprächen und das Mitlesen von E-Mails, Kurzmitteilungen (SMS) und Telefaxen sowie Funkzellenabfrage. Rechtsgrundlage für die Überwachung sind – je nach Anlass und Ziel der Überwachungsmaßnahme – entweder die Polizeigesetze der Länder, § 100a der Strafprozessordnung (der in der Praxis mit Abstand häufigste Fall), das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses oder der § 23a des Zollfahndungsdienstgesetzes. Durch die zunehmende Verbreitung verschlüsselter Kommunikation wird die Überwachung der Telekommunikation zunehmend erschwert. Einige Ermittlungsbehörden reagierten darauf mit einer von ihnen als „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ) bezeichneten Maßnahme. Dabei wird auf dem Computer, mit der die zu überwachende Kommunikation getätigt wird, ein Programm installiert, welches die Kommunikation vor der Verschlüsselung mitschneidet und an die Ermittlungsbehörde übermittelt. Die technische Umsetzung ähnelt dabei derjenigen des Bundestrojaners, allerdings wird – laut Mitteilung der Bundesregierung – nur die Kommunikation überwacht und keine weiteren Daten erhoben. Inwieweit diese Quellen-TKÜ durch die Gesetze zur Telekommunikationsüberwachung rechtlich legitimiert ist oder einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen darstellt, ist umstritten. Z.B benutzt derzeit der Zoll die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, um mittels einer speziell entwickelten Software Inhalte von Gesprächen über Skype, noch bevor sie verschlüsselt werden, auf einen bestimmten Server auszuleiten. Quelle: Wikipedia

Da wundert sich der Verteidiger – ist aber richtig

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