Dienstag, 7. März 2017

Umsatzsteuer-Nachschau

Die meisten Selbstständigen und Freiberufler haben Angst vor einer Betriebsprüfung. Bei der sog. Umsatzsteuer-Nachschau ist diese Angst durchaus berechtigt, denn sie ist entgegen der harmlosen Bezeichnung wohl die unangenehmste Form der Prüfung durch das Finanzamt. Bei der Umsatzsteuer-Nachschau dürfen die Prüfer nämlich ohne vorherige Ankündigung während der Geschäfts- und Arbeitszeit Ihre Grundstücke und Gebäude betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Erhebung der Umsatzsteuer erheblich sein könnten.


Der Anwalt des Vertrauens sollte telefonisch erreichbar sein (und am besten man fragt nach der Notfall-Handy-Nummer) und im besten Fall, seiner Mandanschaft vor Ort beistehen.




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