Die meisten Selbstständigen und Freiberufler haben Angst vor einer Betriebsprüfung. Bei
der sog. Umsatzsteuer-Nachschau ist diese Angst durchaus berechtigt, denn sie
ist entgegen der harmlosen Bezeichnung wohl die unangenehmste Form der
Prüfung durch das Finanzamt. Bei der Umsatzsteuer-Nachschau dürfen die
Prüfer nämlich ohne vorherige Ankündigung während der Geschäfts- und
Arbeitszeit Ihre Grundstücke und Gebäude betreten, um Sachverhalte
festzustellen, die für die Erhebung der Umsatzsteuer erheblich sein
könnten.
Der Anwalt des Vertrauens sollte telefonisch erreichbar sein (und am besten man fragt nach der Notfall-Handy-Nummer) und im besten Fall, seiner Mandanschaft vor Ort beistehen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen