Anbahnungsgespräch
Die erste Kontaktaufnahme ist immer kostenlos. Sie schildern mir ganz kurz Ihre Rolle im Verfahren (Beschuldigter, Geschädigter, Zeuge, Angehöriger), den Tatvorwurf und - soweit Sie es wissen - den Verfahrensstand. Dies kann telefonisch, per Email oder manchmal auch via whatsapp erfolgen. Ich prüfe dann, ob ich Ihre Angelegenheit übernehmen kann/will und vereinbare einen Termin zur Erstberatung, notfalls empfehle Ihnen einen anderen Kollegen. Auch dieses Anbahnungsgespräch unterliegt selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht, selbst wenn später keine Mandatsübernahme erfolgen sollte.
Rechtsanwalt Frank Theumer | Strafverteidiger in Ludwigsfelde und Großbeeren | 13. Juni 2015
Montag, 15. Juni 2015
Dienstag, 9. Juni 2015
Freitag, 5. Juni 2015
Mittwoch, 3. Juni 2015
Einspruch gegen einen Strafbefehl
Sie haben einen Strafbefehl erhalten und wollen dagegen Einspruch einlegen? Dies ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich! Ich kann für Sie den Einspruch einlegen und auf eine Reduzierung der Tagessatzhöhe hinwirken oder aber u.U. die Geldstrafe (bzw. ggf auch die Freiheitsstrafe) aus der Welt schaffen.
Rechtsanwalt Frank Theumer | Strafverteidiger in Ludwigsfelde und Großbeeren | 03. Juni 2015
Rechtsanwalt Frank Theumer | Strafverteidiger in Ludwigsfelde und Großbeeren | 03. Juni 2015
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